Fördermöglichkeiten Ihrer Fort- oder Weiterbildung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, verschiedene Bundesländer, Arbeitsagenturen und die Rentenversicherung fördern Ihre Weiterbildung mit. Für Sie wird die Fort- bzw. Weiterbildung deutlich günstiger.
Allgemeine Fördervoraussetzungen: Vor Beginn einer Bildungsveranstaltung müssen Sie eine Förderberatung in Anspruch nehmen.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich und sparen Sie so Kosten für Ihre Fort- bzw. Weiterbildung.
Förderung über die Deutsche Rentenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Deutsche Rentenversicherung eine Weiterbildung. Fördervoraussetzung ist meist eine gesundheitliche Beeinträchtigung.
Weitere Informationen: zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.
Online Informationen unter:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de unter Rehabilitation und Leistungen
Landesförderung
Förderung für Arbeitnehmer_innen:
Eine Beratung vor Beginn oder vor Anmeldung zu einem Lehrgang oder einem Seminar in einer Beratungsstelle in ihrer Region ist Pflicht.
Die Beratungsstelle stellt den Bildungsscheck aus. Eine Förderung bis max. 500 € ist möglich.
Bitte die Förderung der einzelnen Bundesländer beachten und informieren:
- Für NRW: www.bildungsscheck.nrw.de
- Für Rheinland-Pfalz: http://www.qualischeck.rlp.de
- Für Bremen: http://www.bremen.de/der-bremer-weiterbildungsscheck-26456491
- Für Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/privatpersonen/f%C3%B6rderprogramme/weiterbildungsscheck-individuell.jsp
- für Brandenburg: http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185138.de
Bildungsscheck für Berufsrückkehrende (gültig nur für NRW)
Auch Berufsrückkehrende können einen Bildungs-scheck erhalten. Unterstützt werden Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern oder wegen der Pflege eines/einer Angehörigen mindestens 1 Jahr unterbrochen haben.
Weitere Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de
Bundesförderung
Bildungsprämie mit zwei Komponenten
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Welche Fördermöglichkeiten infrage kommen, klärt eine kostenlose Beratung.
Prämiengutschein:
Diesen erhalten Erwerbstätige in Höhe von max. 500 €. Mindestens die gleiche Summe muss dazugezahlt werden. Gefördert werden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis 20.000 €, für gemeinsam veranlagte 40.000 €. Das Seminar bzw. die Weiterbildung darf nicht mehr als 1.000 € kosten.
Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info
Spargutschein (Weiterbildungssparen):
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sparguthaben aus dem Vermögensbildungsgesetz
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 2623000
Diese Informationen erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich.