Individuelle Fördermöglichkeiten
Öffentliche Stellen von Bund und Ländern fördern auf unterschiedliche Weise Ihre Fort- und Weiterbildungen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie kompakt zusammengestellt:
Jetzt neu: Bildungsscheck 2.0 – Förderung beruflicher Weiterbildung in NRW
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein staatliches Förderinstrument des Landes Nordrhein‑Westfalen zur finanziellen Unterstützung beruflicher Weiterbildung. Er richtet sich an Erwachsene mit Wohnsitz in NRW, die durch Qualifizierungsangebote ihre beruflichen Chancen verbessern möchten.
Zweck und Umfang der Förderung
- Gefördert wird berufsbezogene Weiterbildung, also Kurse, Seminare oder Lehrgänge, die einen klaren Bezug zur derzeitigen oder einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit haben.
- Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Kalenderjahr.
- Der Bildungsscheck kann einmal pro Jahr beantragt werden.
Wer kann ihn beantragen?
Förderberechtigt sind Personen, die:
- in Nordrhein‑Westfalen wohnen,
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (bei Einzelveranlagung) oder 100.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) haben,
- eine Weiterbildung planen, die noch nicht begonnen hat und
- keine andere öffentliche Förderung für dieselbe Weiterbildung erhalten.
Zusätzlich muss der Antragsteller einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre ist (eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung allein reicht nicht aus).
Ablauf der Beantragung
Die Förderung wird in mehreren Schritten beantragt und ausgezahlt:
- Online anmelden: Vor Beginn der Weiterbildung über das ESF‑Onlineportal registrieren und den Kurs im Portal eintragen (spätestens einen Tag vor Kursbeginn).
- Teilnahme: Den Kurs besuchen und den Anbieter bitten, ein Teilnahmeformular auszufüllen sowie eine Rechnung auszustellen.
- Unterlagen hochladen: Nach Kursabschluss Teilnahmeformular, Rechnung und den Steuerbescheid im Portal hochladen.
- Zuschuss erhalten: Nach Prüfung durch die zuständige Behörde wird der Förderbetrag auf das Konto überwiesen.
In der Praxis müssen Sie in der Regel zunächst die Weiterbildung bezahlen und bekommen den Zuschuss anschließend erstattet.
Wichtige Hinweise
- Der Antrag muss immer vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Nachträgliche Förderanträge sind nicht möglich.
- Die Förderung ist persönlich und nicht übertragbar und kann nur genutzt werden, wenn keine andere öffentliche Förderung bereits bewilligt ist.