Web-Seminar zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023

Ein Großprojekt wurde in eine gesetzlich neue Form gebracht. Die Reform strukturiert das Vormundschafts- und Betreuungsrecht insgesamt neu und verfolgt u.a. das Ziel, die Rechtsanwendung zu erleichtern. Daher wurden zahlreiche Vorschriften aus dem Vormundschaftsrecht entsprechend ihrer praktischen Bedeutung in das Betreuungsrecht verlagert. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, passende Inhalte zusammen zu fassen.

Für die Einrichtungen und Dienste, die Leistungen für Betreute erbringen, werden sich Änderungen ergeben, Berufsbetreuer*innen haben neue Vorgaben zu beachten, ebenso Geldinstitute.

Der Jurist Karl Huelmann erläutert in unserem Web-Seminar, was Sie im Umgang mit dieser weiter stark wachsenden gesellschaftlichen Gruppe von Betreuten und deren Betreuer*innen zu beachten haben.

Die wichtigsten Neuerungen erhalten Sie in unserem Web-Seminar am 16.02.2023 von 09.00 – 16.00 Uhr. Anmeldung

Anne Kraßort

05251 2908 30

a.krassort@invia-akademie.de