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                                    PFLEGE & GESUNDHEITSTARTTERMIN5. Oktober 2026, 10:30 Uhr bis 8. Oktober 2026, 16:15 UhrDie Termine der weiteren Abschnitte finden Sie auf unserer Website!Seminar-Nr.: 812-26-LPGeb%u00fchr: 2.280,00 %u20ac Weiter- bildung mit ZertifikatZDOZENT*INNEN> Meike Schwermann> Mechthild K%u00f6hne> Dr. med. Maike Genkinger> und WeiterePROGRAMMVERANTWORTUNGAnne Kra%u00dfortTel. 05251 290830a.krassort@invia-akademie.deLEHRGANGSLEITUNGBritta Christiane EichholtzZIELGRUPPEPflegefachkr%u00e4fte, Heilerziehungspfleger*innen,Heilp%u00e4dagogen*innen,Erzieher*innen, Mediziner*innen, Pflege-, Gesundheits-, Geistes-, Erziehungs-, Sozialwissenschaftler*innen sowie vergleichbare Qualifikationen, mit dreij%u00e4hriger, einschl%u00e4giger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, mind. 0,5 StellenumfangGesundheitliche Versorgungsplanung f%u00fcr die letzte Lebensphase nach %u00a7 132g SGB VIn Kooperation mit dem Caritasverband f%u00fcr das Erzbistum Paderborn e.V.Die gesundheitliche Versorgungsplanung f%u00fcr die letzte Lebensphase gem%u00e4%u00df %u00a7 132 g SGB V ist auch bekannt unter den Begriffen Advance Care Planning bzw. Behandlung im Voraus Planen oder Beizeiten begleiten. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Gespr%u00e4chsangebot, das Menschen prozessorientiert M%u00f6glichkeiten aufzeigt, um ihre letzte Lebensphase selbstbestimmter mitgestalten zu k%u00f6nnen. Dabei ist der individuelle Wille und die Autonomie des Menschen handlungsleitend.In diesem Zusammenhang werden die Wertvorstellungen und W%u00fcnsche der Bewohner*innen thematisiert und dokumentiert. Der Beratungsprozess zur gesundheitlichen Versorgungsplanung orientiert sich am biografischen Hintergrund der Menschen und basiert auf einem systemischen Beratungsansatz, verbunden mit Coaching und Supervisionsanteilen. Vollstation%u00e4re Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe nach %u00a7 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe f%u00fcr Menschen mit Behinderungen nach %u00a7 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII k%u00f6nnen ihren Bewohner*innen, unter Einbezug der An- und Zugeh%u00f6rigen bzw. Bevollm%u00e4chtigten, diese Beratungen anbieten. Gem%u00e4%u00df der bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung nach %u00a7 132 g SGB V werden die Beratungsleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen pauschalisiert verg%u00fctet. Abschnitt 2 findet vom 23. bis 25.11.2026 statt und schlie%u00dft nach einer Praxisphase mit vier begleiteten Gespr%u00e4chen den ersten Teil der Fortbildung nach %u00a7 132g SGB V ab. Der zweite Teil erstreckt sich bis September 2026 und besteht aus alleinverantwortlich durchzuf%u00fchrenden Beratungsgespr%u00e4chen, die bereits bei den Kostentr%u00e4gern zur Verg%u00fctung eingereicht werden k%u00f6nnen. Danach erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat.Detailliertere Informationen erhalten Sie unter www.invia-akademie.de FOKUSEingliederungshilfeINKLUSIVEReichhaltiges Mittagsbuffetkalte und warme Getr%u00e4nke w%u00e4hrend der VeranstaltungenPodcast:%u201eMit dem Stofftier im Arm und der Musik von Hansi Hinterseer%u201c
                                
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